Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7686
BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11 (https://dejure.org/2011,7686)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2011 - 9 BN 1.11 (https://dejure.org/2011,7686)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2011 - 9 BN 1.11 (https://dejure.org/2011,7686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG
    Überprüfung einer abgabenrechtlichen Tiefenbegrenzung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes der Typengerechtigkeit bei der Festlegung einer Tiefenbegrenzung

  • rewis.io

    Überprüfung einer abgabenrechtlichen Tiefenbegrenzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Überprüfung einer abgabenrechtlichen Tiefenbegrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Anwendung des Grundsatzes der Typengerechtigkeit bei der Festlegung einer Tiefenbegrenzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.04.1996 - 8 B 31.96

    Festlegung eines Vollgeschossmaßstabs in einer Gemeindesatzung - Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11
    Die Beschwerde rügt, das angegriffene Urteil stehe deswegen im Gegensatz zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 1983 - BVerwG 8 N 1.83 - (BVerwGE 68, 36 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 22) und vom 30. April 1996 - BVerwG 8 B 31.96 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37), weil es die Anwendung des Grundsatzes der Typengerechtigkeit bei der Festlegung einer Tiefenbegrenzung für unzulässig halte und hierauf seine Entscheidung hinsichtlich der Unwirksamkeit der Beitragssatzung stütze.

    Sie nimmt insoweit zum einen erneut auf die Entscheidung vom 30. April 1996 (a.a.O.) Bezug, zum anderen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - (BVerwGE 116, 188 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 155).

    Dass sich das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 30. April 1996 (a.a.O.) zu den Anforderungen, die an die Festlegung einer Tiefenbegrenzung zu stellen sind, nicht geäußert hat, wurde schon ausgeführt.

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11
    Ferner macht die Beschwerde eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - (BVerfGE 123, 1) geltend, in dem der Rechtssatz aufgestellt worden sei, dass der Ausgestaltung einer Maßstabsregelung durch Art. 3 Abs. 1 GG erst dort eine Grenze gesetzt werde, wo eine gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar sei.

    ob die gerichtliche Überprüfung normgeberischen Ermessens bei der Festlegung der Tiefenbegrenzung angesichts der ihr zugrunde liegenden Pauschalierung auf Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot begrenzt ist und die Grenze der Ermessensausübung dort liegt, "wo eine gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt und diese daher willkürlich wäre" (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - a.a.O. S. 20).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11
    Sie nimmt insoweit zum einen erneut auf die Entscheidung vom 30. April 1996 (a.a.O.) Bezug, zum anderen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - (BVerwGE 116, 188 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 155).

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht betont, dass es mit dem Satzungsermessen der Gemeinde nicht vereinbar sei, "die einzelnen Schritte der inhaltlichen Vorbereitung der Entscheidung des Satzungsgebers nach der Art von (ermessensgeleiteten) Verwaltungsakten" zu überprüfen mit der Folge, dass "jeder - vermeintliche - Kalkulationsirrtum als "Ermessensfehler" angesehen wird" (Urteil vom 17. April 2002 a.a.O. S. 194 bzw. S. 82).

  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11
    Diese ergeben sich aus der vom Oberverwaltungsgericht berücksichtigten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Tiefenbegrenzung; danach ist die Überprüfung einer Tiefenbegrenzungsregelung auf ihre Vereinbarkeit insbesondere mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit gerade nicht ausgeschlossen und insbesondere darauf zu richten, ob sich die Tiefenbegrenzung an der ortsüblichen Bebauung orientiert (vgl. Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 116 S. 15 und Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 9 B 1.06 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 117 Rn. 4 ff. zum Erschließungsbeitragsrecht).

    Diesem Grundsatz wird die Gemeinde gerecht, wenn die satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt (Urteil vom 1. September 2004 a.a.O. S. 372 bzw. S. 17 und Beschluss vom 26. April 2006 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11
    Diese ergeben sich aus der vom Oberverwaltungsgericht berücksichtigten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Tiefenbegrenzung; danach ist die Überprüfung einer Tiefenbegrenzungsregelung auf ihre Vereinbarkeit insbesondere mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit gerade nicht ausgeschlossen und insbesondere darauf zu richten, ob sich die Tiefenbegrenzung an der ortsüblichen Bebauung orientiert (vgl. Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 116 S. 15 und Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 9 B 1.06 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 117 Rn. 4 ff. zum Erschließungsbeitragsrecht).

    Diesem Grundsatz wird die Gemeinde gerecht, wenn die satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt (Urteil vom 1. September 2004 a.a.O. S. 372 bzw. S. 17 und Beschluss vom 26. April 2006 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11
    Die Beschwerde rügt, das angegriffene Urteil stehe deswegen im Gegensatz zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 1983 - BVerwG 8 N 1.83 - (BVerwGE 68, 36 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 22) und vom 30. April 1996 - BVerwG 8 B 31.96 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37), weil es die Anwendung des Grundsatzes der Typengerechtigkeit bei der Festlegung einer Tiefenbegrenzung für unzulässig halte und hierauf seine Entscheidung hinsichtlich der Unwirksamkeit der Beitragssatzung stütze.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11
    Ist eine Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Die Höhe des Aufwands ergibt sich hier - im Unterschied etwa zur Übernachtungsteuer (dazu BVerwG, U.v. 11.7.2012 - 9 BN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 33 f.) - auch nicht unmittelbar aus einem einmalig gezahlten Entgelt.
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Die Höhe des Aufwands ergibt sich hier - im Unterschied etwa zur Übernachtungsteuer (dazu BVerwG, U.v. 11.7.2012 - 9 BN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 33 f.) - auch nicht unmittelbar aus einem einmalig gezahlten Entgelt.
  • VG Kassel, 27.10.2020 - 6 K 1247/16

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung in einer Entwässerungssatzung

    Ein sachgerechter Anhaltspunkt dafür, dass eine bauliche Nutzung über eine bestimmte Tiefe hinaus in der Regel nicht stattfindet, stellt die ortsübliche Tiefe der baulichen Nutzung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 7/13 -, juris, Rn. 13, 15, 24; Beschluss vom 23. August 2011 - 9 BN 1/11 -, juris, Rn. 5, 9; Urteil vom 1. September 2004 - 9 C 15/03 -, juris, Rn. 22, 28; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5. Dezember 2016 - 1 K 9/13 -, juris, Rn. 33; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. November 2016 - 6 ZB 16.1476 -, juris, Rn. 14; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 K 245/13 -, juris, Rn. 20).

    Das Gericht darf aber keine eigene Entscheidung an die Stelle der zu überprüfenden Ermessensentscheidung setzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2011 - 9 BN 1/11 -, juris, Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5. Dezember 2016 - 1 K 9/13 -, juris, Rn. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2021 - 1 B 1.17

    Rettungsdienst - Einsätze der Bundeswehr - Abrechnungsvereinbarung -

    Eine Überschreitung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig anzunehmen, wenn mehr als 10% der betroffenen Fälle dem geregelten "Typ" widersprechen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2011 - 9 BN 1.11 - juris Rn 10; Beschluss vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 - juris Rn. 2; Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 - juris Rn. 18).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2014 - 1 L 7/11

    Darlegungsumfang bei Teilzulassung der Berufung hinsichtlich eines tatsächlich

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. August 2011 - 9 BN 1.11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht